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   BAG, 28.01.1982 - 6 AZR 911/78   

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https://dejure.org/1982,1810
BAG, 28.01.1982 - 6 AZR 911/78 (https://dejure.org/1982,1810)
BAG, Entscheidung vom 28.01.1982 - 6 AZR 911/78 (https://dejure.org/1982,1810)
BAG, Entscheidung vom 28. Januar 1982 - 6 AZR 911/78 (https://dejure.org/1982,1810)
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Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1982, 1331
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BAG, 03.03.1993 - 5 AZR 132/92

    Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle

    Damit soll praktischen Bedürfnissen, wie sie typisch bei gewerblichen Arbeitnehmern auftreten (wechselnde Arbeitsentgelte, Leistungslöhne, Mehrarbeit u. a.), für die zu ermittelnden Krankenbezüge entsprochen werden (vgl. Begründung der Bundesregierung BT-Drucks. IV/817 S. 12; BAG Urteil vom 2. Oktober 1974 - 5 AZR 555/73 - AP Nr. 5 zu § 2 LohnFG, zu II 1 der Gründe; Urteil vom 28. Januar 1982 - 6 AZR 911/78 - AP Nr. 11 zu § 2 LohnFG, zu II 4 der Gründe; BAGE 43, 95, 98 = AP Nr. 13 zu § 2 LohnFG, zu 1 der Gründe; zuletzt noch Urteil vom 8. März 1989 - 5 AZR 116/88 - AP Nr. 17 zu § 2 LohnFG, zu III 1 der Gründe; aus dem Schrifttum Kehrmann/Pelikan, Lohnfortzahlungsgesetz, 2. Aufl., § 2 Rz 27 ff.; Kaiser/Dunkl, Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle, 2. Aufl., I. Teil § 2 Rz 69 ff.; Schmatz/Fischwasser/Geyer/Knorr, Vergütung der Arbeitnehmer bei Krankheit und Mutterschaft, 6. Aufl., Stand November 1992, § 2 Rz 48 ff.; Feichtinger, Lohn- und Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfalle, AR-Blattei (D) Krankheit III Lohn- und Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfalle, zu E I 3 a); Marienhagen, Lohnfortzahlungsgesetz, Stand November 1991, § 2 Rz 37 ff.; Schmitt, Lohnfortzahlungsgesetz, § 2 Rz 86 ff.).
  • BAG, 08.03.1989 - 5 AZR 116/88

    Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit infolge unverschuldeter Krankheit und

    So kann eine andere Berechnungsmethode (z. B. das Referenzprinzip) als maßgeblich vereinbart und es können weiter auch Vereinbarungen über die Höhe des fortzuzahlenden Entgelts (unter Berücksichtigung der Grundregel des § 1 Abs. 1 LFZG) getroffen werden (vgl. BAG Urteil vom 2. Oktober 1974 - 5 AZR 555/73 - AP Nr. 5 zu § 2 LohnFG, zu II 1; Urteil vom 28. Januar 1982 - 6 AZR 911/78 - AP Nr. 11 zu § 2 LohnFG, zu II 4 der Gründe; BAGE 43, 95, 98 = AP Nr. 13 zu § 2 LohnFG, zu 1 der Gründe).
  • BAG, 09.04.1987 - 2 AZR 280/86

    Streitigkeit über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung und damit

    Das Bundesarbeitsgericht hat aus diesem Grunde entschieden, daß Fernauslösungen nach dem Bundestarifvertrag für die besonderen Arbeitsbedingungen der Montagearbeiter in der Eisen-, Metall- und Elektroindustrie einschließlich des Fahrleitungs-, Freileitungs- und Ortsnetzbaus und des Kabelbaus vom 9. April/18. Juli 1974 (BMTV) nicht zum Arbeitsentgelt gehören (BAG Urteile vom 28. Januar 1982 - 6 AZR 911/78 - AP Nr. 11 zu § 2 LohnFG und BAGE 43, 87 = AP Nr. 12 zu § 2 LohnFG).
  • BAG, 24.09.1986 - 4 AZR 543/85

    Geltendmachung einer Nahauslösung für gesetzliche Feiertage - Nahauslösung als

    Zur Auslegung dieser wortgleich für die Fernauslösung nach § 6.4.3 BMTV geltenden tariflichen Regelung haben der Sechste Senat und ihm folgend der Fünfte Senat die Auffassung vertreten, daß damit die ordnungsgemäße Abrechnung einer teilweise zu versteuernden Auslösung vorgeschrieben werden solle (BAG Urteil vom 28. Januar 1982 - 6 AZR 911/78 - AP Nr. 11 zu § 2 LohnFG; BAG 43, 87, 95 = AP Nr. 12 zu § 1 LohnFG; BAG 43, 95, 100 = AP Nr. 13 zu § 2 LohnFG).
  • BAG, 10.03.1988 - 8 AZR 188/85

    Manteltarifvertrag für die Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden in der

    Die Auffassung, der Fünfte Senat habe sich zu der Entscheidung des Sechsten Senats vom 28. Januar 1982 (- 6 AZR 911/78 - AP Nr. 11 zu § 2 LohnFG) sowie zu seinen eigenen Entscheidungen vom 15. Juni 1983 (- 5 AZR 598/80 - BAGE 43, 87 und - 5 AZR 399/82 - BAGE 43, 95 = AP Nr. 12 und 13 zu § 2 LohnFG) in Widerspruch gesetzt, trifft nicht zu.
  • BAG, 19.11.1992 - 10 AZR 144/91

    Berücksichtigung der Nahauslösung bei der Berechnung des 13. Monatseinkommens und

    Für die Fernauslösung wird zudem auf § 6 Ziffer 10 BMTV hingewiesen (vgl. dazu BAG Urteil vom 28. Januar 1982 - 6 AZR 911/78 - AP Nr. 11 zu § 6 LohnFG).
  • BAG, 14.08.1985 - 5 AZR 76/85

    Tarifliche Nahauslösung - Anspruch auf Lohnfortzahlung - Zu versteuernde

    Diese Ansicht ist - ausdrücklich beschränkt auf den Fall der Fernauslösung - später durch das Urteil des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Januar 1982 - 6 AZR 911/78 - (AP Nr. 11 zu § 2 LohnFG; vgl. bes. zu II 5 der Gründe) mit eingehender Begründung bestätigt worden.
  • BAG, 15.06.1983 - 5 AZR 598/80

    Fernauslösung

    Fernauslösungen nach dem Bundestarifvertrag für die besonderen Arbeitsbedingungen der Montagearbeiter in der Eisen-, Metall- und Elektroindustrie einschließlich des Fahrleitungs-, Freileitungs-, Ortsnetz- und Kabelbaues mit Anmerkungen vom 9. April/18. Juli 1974 (BMTV) gehören nicht zum fortzuzahlenden Arbeitsentgelt im Sinne von § 15 Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer in der Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie Nordrhein-Westfalens vom 23. Januar 1975 (MTV Metall NRW) - (im Anschluß an BAG Urteil vom 28. Januar 1982 - 6 AZR 911/78 - AP Nr. 11 zu § 2 LohnFG).
  • BAG, 23.04.1986 - 5 AZR 353/85

    Tarifliche Nahauslösung und Fernauslösung - Höhe der Lohnfortzahlung im

    Dies hat der Senat im Urteil vom 15. Juni 1983 (5 AZR 598/80) im Anschluß an das Urteil des Sechsten Senats vom 28. Januar 1982 (6 AZR 911/78, AP Nr. 11 zu § 2 LohnFG) ebenfalls mit ausführlicher Begründung noch einmal klargestellt (BAG 43, 87 = AP Nr. 12 zu § 2 LohnFG).
  • BAG, 14.08.1985 - 5 AZR 35/85

    Tarifliche Nahauslösungfür Montagearbeiter - Lohnfortzahlung im Krankheitsfall -

    Diese Ansicht ist - ausdrücklich beschränkt auf den Fall der Fernauslösung - später durch das Urteil des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Januar 1982 - 6 AZR 911/78 - (AP Nr. 11 zu § 2 LohnFG, vgl. bes. zu II 5 der Gründe) mit eingehender Begründung bestätigt worden.
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